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LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

 

 

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

 

Voraussetzungen
für die Gewährung von Zuschüssen sind:

 

 

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht.
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein  
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages

 

 

Förderungsprogramme

1. Beschäftigung von Übungsleitern/innen

 

2. Beschäftigung von Jugendleitern/innen

 

3. Beschäftigung von Vereinsmanager/innen


4.  Investitionszuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen und die Anschaffung von Sportgeräten

 

5. Sondermaßnahmen

 

6. Förderung durch die Sportjugend

 

7. Energiemaßnahmen

 

8. Förderungen durch das Land Hessen

 

Verfahren


Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.